Terms and Conditions
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AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen 2027 (gültig ab 01.10.26)
Geltend für sämtliche Dienstleistungen der Correct Connect GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbereiche und Leistungen der Correct Connect GmbH am jeweiligen Geschäftssitz bzw. Geschäftsort. Sie finden Anwendung auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Correct Connect GmbH und ihren Kunden, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. (nachfolgend „CC“ genannt). (inkludiert Dienstleistungen unter dem Namen, dein-plakat und dein-flyer)
Die Firma CC bietet die Beratung, Erstellung, Verteilung und Aushang von Werbe- und anderen Kommunikationsträgern in Papier- oder elektronischer Form an; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Diese AGB gelten für die genannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche die Firma direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
Inhalte
Sämtliche Texte, Grafiken und Anordnungen, welche von CC gebraucht werden, oder auf der Website enthalten sind, befinden sich im Besitz von CC, oder sind an CC lizenziert und können Copyright und Markenrechten sowie anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums unterliegen. Es dürfen keine Teile der Website und keine ihrer Inhalte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CC kopiert, vervielfältigt, oder auf sonstige Art und Weise genutzt werden.
Datenschutz
Die CC-Datenschutzrichtlinie gilt für die Nutzung der Website von CC, und der darin enthaltenen Bestimmungen. Durch Nutzung der Website von CC nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich einverstanden, dass Übertragungen über das Internet niemals komplett sicher sind. Ihnen ist bekannt, dass sämtliche Nachrichten oder Informationen, die Sie an die Website senden, von anderen gelesen oder abgefangen werden können. Sie akzeptieren zudem die Bedingungen und AGB von wix.com.
Haftungsausschlüsse
CC macht keine Zusicherungen, dass die Website und Inhalte, Fehlerfrei sind. Die Website und Ihre Inhalte werden ohne Gewähr bereitgestellt und nur nach Verfügbarkeit. ALLE BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN KÖNNEN JEDERZEIT OHNE VORANKÜNDIGUNG GEÄNDERT WERDEN.
Vertragsparteien
Der Kunde kann eine juristische und eine natürliche Person sein. Der Kunde ist gegenüber CC verpflichtet, selbst wenn er durch dritte vertreten ist.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Vertragsbestandteile an Dritte zu übertragen. Die Weitergabe von Werbeflächen an Dritte ist zudem untersagt.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes zustande.
Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich MwSt.
Zusätzlich zum Verkaufspreis könne Gebühren und Abgaben wie, Zollgebühren, Mehrkosten wegen verspäteter oder nicht korrekter Anlieferung der Werbemittel, Versand-, Transport-, Instandstellungskosten, Lagergebühren und anderer Gebühren, zuzüglich MwSt. anfallen.
Rechnungsstellung/Zahlungen/Zahlungsverzüge/Mahngebühren/Verzugszinsen
Die Rechnung wird in der Regel bei Auftragsstart und per E-Mail zugestellt. Eine gedruckte Version wird nur auf Verlangen und gegen zusätzliche Gebühren erstellt. Für sämtliche Aufträge kann eine Vorauszahlung von 100% der Gesamtsumme verlangt werden. Für Neukunden gilt eine 100% generelle Vorauszahlung.
Die gesamte Summe und oder der ausstehende Restbetrag des Auftrages, ist innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsstart fällig, ausser anders schriftlich abgemacht.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 10 Tagen, wir eine Zahlungserinnerung versendet. Nach der weiteren Frist von 10 Tagen werden Verzugszinsen von 5% und Mahngebühren von 10 CHF erhoben. Nach der zweiten Mahnung und weiteren 7 Tagen Frist, werden zusätzliche 20 CHF Mahngebühren verrechnet sowie die Verzugszinsen von 5%. Danach, bzw. nach 30 Tagen behält CC sich das Recht vor, die unbezahlte Rechnung, den Gesamtbetrag zzgl. weiteren Gebühren und Verzugszinsen und oder den ausstehenden Restbetrag an ein Inkasso Unternehmen weiterzugeben, oder selbst weitere Schritte wie beispielsweise die Betreibung einzuleiten. Daraus resultierende zusätzliche Gebühren hat der Schuldner zu begleichen.
CC kann sämtliche gewährten und oder vereinbarten Rabatte, Partnerrabatte und andere Reduktionen oder Gutschriften oder ähnliches, ohne Vorwarnung rückgängig machen, sofern die Zahlung nach 30 Tagen ab versenden der ersten Rechnung nicht bei uns eingetroffen ist.
Haftung für Aushang, Auflegung und Verteilung
Die Correct Connect GmbH (CC) übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Aushang-, Auflege- oder Verbleibdauer von Plakaten, Flyern, Blachen oder sonstigen durch CC verteilten, vertriebenen oder platzierten Print- und/oder digitalen Werbemitteln.
CC übernimmt ferner keine Haftung für Schäden, Verluste, Beschädigungen oder sonstige Nachteile, die im Zusammenhang mit der Anbringung, Auflegung, Verteilung, Entfernung oder Nutzung der Werbemittel entstehen, soweit diese nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von CC verursacht wurden.
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Für behördliche Massnahmen, Verfügungen, Bussen oder sonstige Sanktionen, die im Zusammenhang mit der beworbenen Tätigkeit, dem Werbemittel, dessen Inhalt, der fehlenden Bewilligung oder dessen Aushang bzw. Verteilung entstehen, übernimmt CC keine Haftung. Die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher und kommunaler Vorschriften sowie für erforderliche Bewilligungen liegt beim Auftraggeber.
Allfällige Bussen, Gebühren oder sonstige Kosten, die gegenüber dem Auftraggeber oder aufgrund dessen Werbung entstehen, werden von CC nicht übernommen.
Über die vereinbarten Beträge/Tarife hinaus, werden Mehrwertsteuer, allfällige Stempelgebühren, Versandkosten, Verzollungskosten, Kosten für zusätzliche Arbeiten oder auch Bussenzahlungen an CC, an den Kunden weiterverrechnet.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
CC steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts, oder die Gewährung der Lizenz, einzustellen und oder zu verweigern.
Der Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten, ist das jeweilig zuständige Gericht am Firmensitz der CC.
Ebenso kann CC ohne Nennung von Gründen, jederzeit sämtliche Verteilungen pausieren und oder stoppen bzw. abbrechen.
CC behält sich das Recht vor, ohne Kündigung und ohne Kündigungsfrist, Stellenvereinbarungen (Fixstellen wie Plakatrahmen und Flyerboxen und TV Screens u.a), sowie alle damit verbundenen Verträge sofort und ohne Nennung von Gründen aufzulösen bzw. zu künden und die Stellen Werbemassnahmen/ Werbeträger zu entfernen. Sämtliche Gutschriften erlöschen ab diesem Zeitpunkt und es werden durch CC, keine weiteren Gutschriften oder Gegenleistungen mehr erbracht. Eine Verpflichtung zur Gutschrift/ Gegenleistung besteht für CC nur dann, wenn keine besonderen Umstände wie beispielsweise Pandemien, Epidemien, Kurzarbeit oder Lockdowns, sowie ähnlich oder andere Umstände, welche die normalen Geschäftstätigkeiten von CC beeinflussenden bestehen.
Stornierungen und Stornokosten
Es werden bei Stornierungen jeglicher Art aus jedem Grund, auch bei Epidemien und oder Pandemien und oder anderer Umwelt oder Naturkatastrophen, folgende Storno Gebühren von CC an den Kunden verrechnet:
- Drucksachen Stornierungen werden ab der ersten Minute der Bestellung, zu 100% verrechnet, der Kunde hat danach sieben (7) Tage Zeit, um die Drucksachen abzuholen, ansonsten werden die Drucksachen Kostenpflichtig entsorgt, und oder es fallen Lagergebühren an, die Drucksachen werden in jedem Fall zu 100% verrechnet.
- Grafik bzw. Grafik-Design Stornierungen werden ab Erstellung der Grafik, auch wenn diese nicht fertiggestellt wurde, zu 100% verrechnet, der Kunde hat dann sieben (7) Tage Zeit, um das Design bei uns fertigstellen zu lassen (Ausgenommen sind Leistungen, welche unsere Pauschalen überschreiten, sämtliche Arbeiten auf Stundenbasis und Expresszuschläge.)
- Stornierungen von Verteilungen und oder Aushängen aller Art, sowie Promotionen und Samplings etc. werden, sofern in der Vorwoche des Auftrages, sprich vom 7 Tag bis und mit 24 Stunden vor dem Auftragsstart, mit bis zu 80% des gesamten Auftragsvolumens der Verteilung als Storno Gebühren verrechnet.
- Stornierungen von Verteilungen und oder Aushängen aller Art, sowie Promotionen und Samplings etc. werden, sofern diese innert weniger als 24 Stunden vor dem Start der Verteilung mit 80% des gesamten Auftragsvolumens verrechnet.
- Stornierungen von Verteilungen und oder Aushängen aller Art, sowie Promotionen und Samplings etc. werden, sofern während der Verteilung storniert, zu 100% des gesamten Auftragsvolumens verrechnet.
Bei Rückerstattungen von bereits bezahlten Aufträgen im Falle einer Stornierung, oder deren Differenz, sowie Doppel Zahlungen aller Art, werden von CC an den Kunden 29 CHF Umtriebsgebühren verrechnet.
Anlieferung und Logistik
Die Anlieferung der Werbeträger an CC erfolgt an die Adresse:
Correct Connect GmbH, Neuenhoferstrasse 99, CH-5400 Baden und ist Sache des Auftraggebers
(ausser schriftlich mit CC anders abgemacht, oder wenn CC den Druck übernimmt)
Die Werbeträger (Flyer, Plakate, Blachen, Tafeln usw.) müssen mind. eine Woche vor Verteilungsstart, in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Abmachung, jedoch spätestens bis am Freitag der Vorwoche, bei uns im Lager sein.
Erfolgt die Lieferung später als am Freitag der Vorwoche und ist nichts anderes abgemacht worden mit CC, kann die Verteilung, die vereinbarten Auflagen und oder Termine nicht mehr garantiert werden und oder es fallen weitere Kosten wie Stornogebühren u.a. an.
Müssen Werbeträger abgeholt oder an Partnerfirmen geliefert werden, kann CC den Arbeitsaufwand und die Verpackungs- und Portokosten verrechnen.
Bei Selbständiger Anlieferung des Kunden, sowie Anlieferung durch dritte wie Post- oder Kurierlieferungen, haftet vollumfänglich der Auftraggeber und übernimmt sämtliche Lieferkosten, sowie inkl. Zoll Gebühren, MwSt. Ausweisungen und Zahlungen, Nach- und Strafporto.
Bei kurzfristigen Aufträgen, bei denen CC weniger als eine Woche bis zum Auftragsbeginn bleibt, behaltet sich CC das Recht vor, den Auftrag abzulehnen oder gegen einen Expresszuschlag von 25% und bei weniger als einem Tag bis zu 50% des Listenpreises durchzuführen.
Auftraggeber können auf Wunsch, Stellen, Verteilliste oder ähnliches einsehen, jedoch nicht an Dritte aushändigen, es können hierfür Gebühren anfallen.
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Leistungen und Haftung, Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma CC ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Firma CC gewährleistet die Distribution der vereinbarten Stückzahlen und oder der Stellenanzahl für die Plakate, Flyer und Blachen sowie anderer angebotenen Printmedien während der vereinbarten Dauer. Hierbei kann es jedoch durch verschiedene Gründe (Konkurs, Umbau, Schliessungen von Stellen etc.) dazu kommen, dass einzelne oder mehrere der vereinbarten Stellen durch andere gleichwertige Stellen ersetzt werden müssen und oder die Mengen in Ausnahmefällen nicht eingehalten werden können.
CC hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie hat sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
CC führt die ihr übertragenen Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen durch. CC kann Aufträge aller Art, sowie Kunden oder Anlieferungen oder ähnliches, ohne Nennung von Gründen ablehnen.
Haftungsansprüche oder Reduktionsansprüche durch Auftraggeber bei schlecht besuchten Veranstaltungen oder ähnlichem, sind ausgeschlossen.
Reklamationen oder Beanstandungen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Auftragstart bei Verteilungen und innerhalb von drei Tagen nach Lieferung von Drucksachen oder ähnlichem schriftlich an CC mitgeteilt werden.
Verteilungen
Plakat-Fixstellen (OoH-Werbung „Out-of-Home-Werbung“) und TV Screen Stellen (DOoH-Werbung „Digital Out-of-Home-Werbung“)
Plakat-Fixstellen und TV Screen Stellen sind eigene, von der Correct Connect GmbH (CC) gemietete oder erworbene Werbestellen, die regelmässig durch CC betreut und bedient werden. Die Fixstellen sind in der Regel mit dem Logo von CC gekennzeichnet und verfügen je nach Standort über einen oder mehrere Plakatplätze oder TV-Screens.
Die Ausführung und Art der Plakat Fixstellen kann variieren und beispielsweise aus Plakattafeln, Klapprahmen oder vergleichbaren Vorrichtungen bestehen. Bei den Screens kann die Grösse der Screens variieren.
Für Plakate an diesen Fixstellen übernimmt CC während der gebuchten Dauer eine begrenzte Haftung für Beschädigungen oder die Entfernung durch Dritte. Beschädigte oder durch Dritte entfernte Plakate werden, soweit möglich, rasch möglichst und kostenlos ersetzt. Die Kosten für den Druck bzw. die Neuproduktion des Plakats sind vom kostenlosen Ersatz ausgeschlossen und werden dem Auftraggeber separat verrechnet. Bei den Screens übernimmt CC während der gebuchten Dauer eine begrenzte Haftung aufgrund von Stromunterbrüchen und anderen Abschaltungen von TVs.
Flyer-Fixstellen (OoH-Werbung „Out-of-Home-Werbung“)
Flyer-Fixstellen sind eigene, von der Correct Connect GmbH (CC) gemietete oder erworbene Werbestellen, die regelmässig durch CC betreut und bedient werden. Die Fixstellen sind in der Regel mit dem Logo von CC gekennzeichnet und verfügen je nach Standort über einen oder mehrere Flyerdispenser, Flyerboxen, Wandhalter oder vergleichbare Vorrichtungen.
Für Flyer an diesen Fixstellen übernimmt CC während der gebuchten Dauer eine begrenzte Haftung für Beschädigungen oder den Verlust bzw. die Entfernung durch Dritte. Beschädigte oder durch Dritte entfernte Flyer werden, soweit möglich, rasch möglichst und kostenlos ersetzt. Die Kosten für den Druck bzw. die Neuproduktion der Flyer sind vom kostenlosen Ersatz ausgeschlossen und werden dem Auftraggeber separat verrechnet.
Das Ersetzen von Werbemitteln wie Flyern und Plakaten ist nur möglich, sofern vorab genügend Reserven Plakate und Flyer (ca. 10-20%) angeliefert wurden und entsprechend genügend Zeit vorhanden ist.
Flyer und Plakate Frei - Verteilungen, Indoor, Halb-Indoor sowie Exklusivverteilungen (OoH-Werbung „Out-of-Home-Werbung“)
Premium Budget, Budget Outdoor, Blachen- und Hohlkammertafel-Verteilungen (Outdoor-Werbung)
Bei den vorgenannten Verteilungsarten werden Printmedien wie Flyer, Plakate, Blachen, Hohlkammertafeln oder vergleichbare Werbemittel an bzw. in öffentlichen und/oder privaten Stellen, Geschäften, Lokalen, Praxen, Schulen sowie an sonstigen geeigneten Stellen, insbesondere beispielsweise an Bauzäunen, ohne Bewilligungen angebracht oder aufgelegt.
Obwohl die jeweiligen Plätze vorgängig sorgfältig abgeklärt werden und in der Regel ausschliesslich erlaubte bzw. tolerierte Plätze bedient werden, übernimmt die Correct Connect GmbH (CC) für diese Verteilungsarten keine Garantie oder Gewährleistung für die Art und Weise der Anbringung, die tatsächliche Aushang-, Auflege- oder Verbleibdauer der Werbemittel sowie deren dauerhaften Verbleib am jeweiligen Standort.
CC haftet insbesondere nicht für falsch, nicht ordnungsgemäss oder ohne erforderliche Bewilligung angebrachte Plakate, Blachen, Hohlkammertafeln oder sonstige Werbemittel.
CC übernimmt keine Bussen, Gebühren, Schadenersatzforderungen oder sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Anbringung, Auflegung oder Verteilung der Werbemittel entstehen. Die Verantwortung für erforderliche Bewilligungen sowie für die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und lokaler Vorschriften liegt beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
CC garantiert bei diesen Verteilungsarten keine bestimmte Aushang-, Auflege- oder Verbleibdauer der Werbemittel. Reklamationen, Beschädigungen, Entfernung, Verlust oder sonstige Veränderungen der Werbemittel begründen keinen Anspruch auf kostenlose Ersatzleistung.
Ein Ersatz, Austausch, eine erneute Anbringung oder ein Umhängen der Werbemittel aufgrund von Reklamationen, Beschädigungen, Entfernung, Verlust oder ähnlichen Umständen ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand bzw. gemäss der jeweils gültigen Preisliste verrechnet.
CC behält sich das Recht vor, Verteilungen aller Art aus Gründen aller Art anzupassen und oder zu verschieben, was auch zu Terminverschiebungen führen kann, ebenfalls kann dann ggfls. nicht dieselbe Qualität garantiert werden, wie dies normalerweise der Fall wäre. CC übernimmt keine Verantwortung und oder Haftung gegenüber dritten wie Geschäftsinhabern und oder Grundstückseigentümer oder für folgen von fälschlich Aufgehängten Werbeträgern wie Plakate, Flyern, Tafeln, Blachen oder ähnlichem. Auch kann CC nicht für das Überhängen oder Entfernen der Plakate durch Drittpersonen oder anderen Einflüssen wie Regen oder Wind etc. Haftbar gemacht werden. Es werden in oben genannten Fällen keine Bussen übernommen oder sonstige Kosten erstattet.
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Grafikdesign, Gestaltung von Flyer, Plakaten u.a.
Grafiken und ähnliches welche durch Correct Connect erstellt worden sind, beinhalten nur begrenzte Rechte zur Wiederverwendung, Kopie, Verwertung, oder ähnlichem. Ein Verkauf durch den Kunden oder Dritte ist in der Regel ausgeschlossen. Es gelten des Weiteren die Rechte von depositphotos, ein Online Anbieter von Stock Photos.
Änderungen vorbehalten.
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AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltend für sämtliche Fixstellen- Standorte der Correct Connect GmbH
(inkludiert Dienstleistungen unter dem Namen, dein-plakat, dein-flyer)
Geltungsbereich Mietrecht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbereiche und Leistungen der Correct Connect GmbH, nachfolgend „CC“ genannt, am jeweiligen Geschäftssitz bzw. Geschäftsort. Sie finden Anwendung auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen CC und ihren Kunden, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Die AGB gelten insbesondere auch für Dienstleistungen und Leistungen, die von CC unter den Bezeichnungen bzw. Marken „dein-plakat“ und „dein-flyer“ angeboten oder erbracht werden.
Sie gelten zudem für Vereinbarungen und Aufträge, die am Geschäftssitz von CC, am Geschäftssitz oder Geschäftsort des Kunden oder an einem anderen vereinbarten Ort abgeschlossen bzw. erteilt werden. Ebenso gelten diese AGB für sämtliche zuvor zwischen CC und dem Kunden getroffenen oder abgeschlossenen Vereinbarungen, Aufträge und Vertragsverhältnisse, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Die Unterzeichnenden der Stellen-Vereinbarung (nachfolgend „Store“ genannt). erklären mit Ihrer Unterschrift des Vertrags, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Der Store überlässt CC, Platz zum Anbringen einer oder mehrere Werbemassnahmen, wie z.B eines Flyer Ständers und/oder einer Plakatfixstelle.
Sämtliche Werbemassnahmen wie Flyer Ständer und Plakatfixstellen oder ähnliches, sind mit dem Firmennamen von CC versehen und deren Eigentum und dürfen ausschließlich durch CC verändert, bedient und oder bewirtschaftet werden.
CC ist berechtigt, an diesen Flächen, auf eigene Kosten Werbemassnahmen wie z.B Flyer-Ständer und oder Plakatwände/Plakatrahmen u.a., so zu installieren, damit ein ordnungsgemäßes Präsentieren von Flyern, Plakaten oder ähnlichem möglich ist. CC tätigt keine Zahlungen an Store und haftet nicht für Schäden oder ähnliches beim Entfernen.
Store informiert sein Personal über die getroffene Vereinbarung mit der CC,
gewährt den Mitarbeitern von CC, mindestens einmal pro Woche Zugang zur vorhergenannten Fläche, um die Werbemassnahmen bzw. Flyer und Plakate zu aktualisieren.
Gegenüber anderen Personen und/oder Firmen, erklärt Store, dass die vorhergenannten Flächen exklusiv durch CC genutzt wird und andere Werbung nur durch CC aufgelegt werden darf.
CC kann fremde Flyer, Plakate oder ähnliches, in und um die Werbe-Maßnahmen von CC jederzeit entfernen.
Der/die Vermieterin tritt der Mieterin das Recht ab, gegen Dritte, welche das Exklusivrecht der Mieterin grob missachten oder den Flyer Ständer der Mieterin beschädigen, rechtlich vorzugehen.
Wenn eine Konkurrenzfirma oder dritte für die vorgenannten Werbeflächen ein höheres Angebot an den Store / Inhaber machen, muss CC darüber schriftlich informiert werden. Die Vermieterin gewährt in diesem Falle CC während fünf Jahren das Vorrecht, zu den Konditionen des Konkurrenten-Angebots, die vorerwähnte Werbeflächen weiterhin zu nutzen.
Gutschriften & Kündigung
Das Mietverhältnis beginnt am Datum der Unterzeichnung des Vertrages/Vereinbarung und wird für die Dauer von mind. sechs (6) Monaten fest abgeschlossen. Die Vereinbarung kann seitens Store, danach mit einer Kündigungsfrist von einem Monat erstmals per Ende der sechsmonatigen Mietdauer schriftlich per Email oder per Post (Einschreiben) gekündigt werden, sofern keine Gutschrift bezogen wurde, in diesem Fall bleibt die Vereinbarung ein weiteres Jahr bestehen. Dies gilt ebenfalls nur, falls auf dem Vertrage/Vereinbarung nichts anderes schriftlich festgehalten wurde.
Bei Geschäftsaufgabe, Verkauf und oder Umbenennung des Store, oder einem Wechsel der Inhaberschaft, Geschäftsführung, oder ähnlichem, bleibt der Vertrag weiterhin bestehen, sofern dieser nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist rechtzeitig und schriftlich gekündet wurde.
Der Vertragsnehmer haftet für die angebrachten Werbemassnahmen wie Flyer Ständer und Plakatfixstellen oder ähnlichem, auch nach dem Verkauf/Weitergabe des Store.
CC behält sich das Recht vor, die Stelle jederzeit und ohne schriftliche Kündigung und ohne Kündigungsfrist aufzulösen. In diesem Falle werden alle Vereinbarungen und Gutschriften an den Store ebenfalls aufgelöst. Die Stelle muss hierfür nicht zwingend durch CC zurückgebaut werden, CC kann den Rückbau einer Stelle in Ausnahmefällen verweigern.
Ohne fristgerechte, schriftliche Kündigung durch den Store, verlängert sich die Vertragsdauer um ein Jahr
(12 Monate), kündbar mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende dieses weiteren Jahres. Eine vorzeitige Vertragsaufhebung durch Store, ist nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis durch CC möglich.
Gutschriften, Gegenleistungen oder Zahlungen an die Vermieterin müssen schriftlich erfasst und ersichtlich sein und gelten nur bei einem gültigen, unterzeichneten Vertrag/ Vereinbarung.
Gutschriften und Gegenleistungen können frühestens nach sechs Monaten bezogen werden (ausser anders schriftlich durch CC festgehalten), Gutschriften müssen im laufenden Jahr bezogen werden und sind nicht übertragbar und nicht kumulierbar. Restbeträge/ Restkontingente verfallen Ende Jahre und werden weder rückvergütet noch ausbezahlt. Es besteht kein Anrecht auf eine solche, sofern die Vereinbarung/ Lieferschein durch CC und Store nicht unterzeichnet wurde.
Gutschriften sind immer in Form von Werbung (Flyer und Plakatverteilungen in der Region) und werden nicht ausbezahlt, sind nicht kumulierbar oder ähnliches. Bei Verkauf, Geschäftsübergabe, Geschäftsaufgabe oder Inhaberwechsel von Store, erlischt die durch CC zu erbringen abgemachte Gegenleistung, in diesem oder ähnlichen Fällen, haftet CC nicht mehr.
Die Gutschrift muss vor Auftragsbeginn mit CC abgesprochen und durch CC bestätigt werden und ist nur gültig für Plakat und Flyerverteilungen im eigenen Fixstellen Netz von CC, oder für eine Budget Promo durch CC.
CC kann die Gutschrift nach eigenem Ermessen aufteilen und für ganze Dienstleistungen-Angebote gebrauchen oder als Teilbetrag bei grösseren Aufträgen abziehen. Gutschriften können nicht für Aufträge eingelöst werden, welche Partnerfirmen für CC ausführen. Gutschriften sind nicht gültig für Drucksachen, Design und anderes.
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Vorzeitige Vertragsauflösungen durch Store oder dritte in direkter oder indirekter Verbindung zu oder mit Store, sowie entfernte, entwendete und oder beschädigte Plakatrahmen, Flyerboxen, Wandhalter oder Screens, verursacht durch obige, können von CC an Store verrechnet werden, hierfür werden mind. 40 CHF pro Plakatrahmen oder Flyerbox verrechnet und mind. 500 CHF pro TV Screen. Dazu kann eine pauschale Entschädigungszahlung für Aufwand und bereits gebuchte Aufträge in Höhe von 200.- verrechnet werden. CC behält sich ebenfalls das Recht vor weitere Umtriebskosten im Stundenansatz von 130 CHF / Std. an Store zu verrechnen.
Ebenfalls behält CC sich das Recht vor, ohne Kündigung und ohne Kündigungsfrist, Stellenvereinbarungen (Fixstellen wie Plakatrahmen und Flyerboxen und TV Screens u.a), sowie alle damit verbundenen Verträge sofort und ohne Nennung von Gründen aufzulösen bzw. zu künden und die Stellen Werbemassnahmen/ Werbeträger zu entfernen. Sämtliche Gutschriften erlöschen ab diesem Zeitpunkt und es werden durch CC, keine weiteren Gutschriften oder Gegenleistungen mehr erbracht. Eine Verpflichtung zur Gutschrift/ Gegenleistung besteht für CC nur dann, wenn keine besonderen Umstände wie beispielsweise Pandemien, Epidemien, Kurzarbeit oder Lockdowns, sowie ähnlich oder andere Umstände, welche die normalen Geschäftstätigkeiten von CC beeinflussenden bestehen und nur und maximal bis zum Kündigungszeitpunkt, nicht darüber hinaus.
Allgemeines
CC verpflichtet sich, keinerlei Werbung, Flyer oder Plakate mit rassistischen, pornographischen, oder sonst gegen die guten Sitten verstossenden Inhaltes zu präsentieren. Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben, nötigenfalls unter Beizug eines unabhängigen Sachverständigen als Schiedsgutachter. Wenn trotz der Bemühungen der Vertragspartner auf gütlichem Wege keine Einigung zustande kommt, wird der ordentliche Richter am Sitz des Mieters zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich zuständig erklärt, unter Vorbehalt des Rechtes des Mieters, den Vermieter an dessen Sitz zu belangen.
Der Firma CC steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts, oder die Gewährung der Lizenz, einzustellen und oder zu verweigern.
Der Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten, ist das jeweilig zuständige Gericht am Firmensitz der CC.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten.
Änderungen und Ergänzungen der AGB
CC ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden in geeigneter Form bekannt gegeben bzw. veröffentlicht und gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung der geänderten AGB schriftlich widerspricht.
Der Widerspruch ist schriftlich an CC zu richten. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch, gelten die geänderten AGB ab dem von CC angegebenen Zeitpunkt als akzeptiert und werden Bestandteil der weiteren Geschäftsbeziehung.
Bereits verbindlich abgeschlossene Vereinbarungen bleiben von Änderungen der AGB grundsätzlich unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder die Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend anzuwenden sind.
Fehler oder Anpassungen vorbehalten, Stand Sept. 2026
Correct Connect GmbH
Gründung zur Einzelfirma: 1998
Eintrag ins Handelsregister: 31.05.2002
Rechtssitz der Firma: Baden (AG)
UID: CHE-109.600.052
Handelsregister-Nummer: CH-100.4.025.987-3
Handelsregisteramt: Kanton Aargau
Correct Connect GmbH
info@correct-connect.ch
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Neuenhoferstrasse 99
5400 Baden
+41 56 444 10 24


